Aufsichtsrat
Hinterfragen und beraten
Der Aufsichtsrat gehört neben dem Vorstand und der Vertreterversammlung zu den entscheidenden Organen unserer Genossenschaft. Überwachen, hinterfragen, beraten, prüfen und fördern: All das und noch viel mehr gehört zu den Aufgaben des laut unserer Satzung mindestens dreiköpfigen Gremiums. Unsere Vertreterversammlung wählt den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand als Leitungsorgan bestellt. Jedes einzelne Mitglied des Aufsichtsrates übernimmt mit seiner Wahl für drei Jahre ein hohes Maß an Verantwortung. Denn der Aufsichtsrat ist im Grunde der verlängerte Arm unserer Mitglieder und Vertreter.
Sorgfältige Begleiter
Die wichtigsten Themen und strategischen Entscheidungen, die zum Wohl der OSTLAND-Mitglieder anstehen, werden zwischen Vorstand und Aufsichtsrat abgestimmt. Dabei haben die Aufsichtsratsmitglieder das Recht und die Pflicht, sich einzubringen, Auskünfte zu verlangen und den Vorstand bei seiner Arbeit zu begleiten. Sorgfältig, gewissenhaft und vertraulich: So handelt der Aufsichtsrat, dessen Vorsitzender unsere Vertreterversammlung leitet und den Bericht des Aufsichtsrates vorträgt.
Vorsitzender, Hannover
stellvertretender Vorsitzender, Isernhagen
Mitglied des Aufsichtsrates, Hannover
stellvertretender Schriftführer, Hannover
Schriftführerin, Hannover
Mitglied des Aufsichtsrates, Hannover