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02.01.2024

Mieter müssen Kabel-TV zukünftig selbst beauftragen

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Durch die Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2021 kann das Kabelfernsehen bald nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden. Wer es weiterhin nutzen möchte, muss einen eigenen TV-Vertrag abschließen. Bisher wurden die TV-Kabelgebühren als Teil der Nebenkosten von den Mietern gezahlt. Laut dem neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) haben Mieter zukünftig die Wahl, ob sie das Kabelfernsehen nutzen möchten oder nicht. Das Gesetz ist bereits seit dem 1. Dezember in Kraft und eine Übergangsfrist läuft bis zum 30. Juni 2024.
Ab dem 1. Juli 2024 werden die Kosten für TV-Kabelverträge nicht mehr über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt. Mieter, die ab dem 1. Juli 2024 weiterhin Kabelfernsehen nutzen möchten, müssen dazu individuelle Verträge mit einem Telekommunikationsanbieter abschließen.


Wichtig!
Ab dem 1. Juli 2024 kann daher kein TV-Signal mehr durch die OSTLAND bereitgestellt werden. Wenn Sie weiterhin Kabelfernsehen empfangen möchten, müssen Sie einen eigenen Vertrag abschließen. In Burgdorf, Lehrte, Sehnde und Gehrden erfolgt diese Umstellung bereits zum 01.Juni 2024. Ihr bisheriger Anbieter wird mit weiteren Informationen auf Sie zukommen und auch von uns erhalten alle Mieter noch einmal Post mit allem was wichtig für Sie ist.